Kolbus: Sanierung in Eigenregie

Derzeitig ist Kolbus insolvent: Das seit 249 Jahren bestehende Unternehmen hat sich in die sanierende Eigenverwaltung begeben, um die verbesserten Möglichkeiten der Sanierung und Restrukturierung innerhalb des Verfahrens zu nutzen. Das zuständige Amtsgericht Bielefeld hat dem Antrag zufolge ein vorläufiges Eigenverwaltungsverfahren angeordnet und den Sanierungsexperten Rechtsanwalt Stefan Meyer (PLUTA Rechtsanwalts-GmbH) zum vorläufigen Sachwalter bestellt. Bei der Verfahrensdurchführung wird das Unternehmen von der Kanzlei Aderhold unterstützt; zur Ergänzung der Geschäftsführung wurde Rechtsanwalt Maximilian Michelsen zum Generalhandlungsbevollmächtigten bestellt.

Kolbus gilt als ein Symbol für Beständigkeit und Innovationskraft in Ostwestfalen. „Unser aktuelles Maschinenprogramm umfasst Neuentwicklungen wie die Rotationstanze und die ‚Boxmaker‘ sowie unsere Deckenautomaten für die Buch- und Packmittelproduktion. Für diese Maschinen gibt es einen Markt, das Interesse der Kunden ist erheblich vorhanden, wie die Drupa 2024 gezeigt hat. Die abgeschlossenen Projektverträge können ungehindert vom Eigenverwaltungsverfahren jetzt umgesetzt werden“, erklärt Geschäftsführer Wilfried Kröger.

Die Entwicklungs-, Produktions- und Vertriebstätigkeiten werden unverändert fortgeführt. Die Eigenverwaltung ist auf den Erhalt des Unternehmens und der Arbeitsplätze ausgerichtet. Sämtliche Leistungen werden gegenüber den Kunden in der gewohnten Zuverlässigkeit erbracht. „Unsere oberste Priorität ist es, die Substanz des Unternehmens zu bewahren und eine tragfähige Grundlage für die Zukunft zu schaffen. Durch eine gezielte Restrukturierung und eine enge Zusammenarbeit mit allen Beteiligten wollen wir sicherstellen, dass das Unternehmen gestärkt aus der Krise hervorgeht und langfristig erfolgreich am Markt bestehen kann“, teilt Maximilian Michelsen mit.

Sämtliche Löhne und Gehälter der Mitarbeiter sind über die Insolvenzgeld-Vorfinanzierung abgesichert; über das Insolvenzgeld werden die Gehälter und Löhne für die Monate Juli, August und September 2024 über die Bundesagentur für Arbeit gesichert, danach erfolgen die Zahlungen wie gewohnt aus den Mitteln des Betriebes.

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Kolbus-Maschinenvorführung auf der Drupa 2024. Foto: Frank Baier
Kolbus-Maschinenvorführung auf der Drupa 2024. Foto: Frank Baier