Künftig können die EU-Mitgliedsstaaten für bestimmte Güter des Grundbedarfs eine starke Mehrwertsteuer-Reduzierung oder sogar Umsatzsteuer-Befreiung einführen. Bücher, Zeitungen und Zeitschriften gehören laut einer Entscheidung des EU-Rats Wirtschaft und Finanzen (ECOFIN) seit Dezember 2021 zu diesen Waren. Gedruckte Erzeugnisse spielen nach Ansicht des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels eine grundlegende Rolle für Bildung und Kultur, für unsere Gesellschaft und Demokratie. Deswegen sollte die neue Bundesregierung Deutschlands diese Möglichkeit für Bücher, Zeitungen und Zeitschriften als Waren des Grundbedarfs ausschöpfen. Seitdem der ökonomische Druck auf die Buchbranche etwa durch zunehmende Energie- und Transportkosten sowie drastisch steigende Papierpreise immer weiter wachse, wäre eine weitere steuerliche Begünstigung eine wichtige Maßnahme, um die Buchproduktion in Deutschland in ihrer Vielfalt und Qualität auch in Zukunft gewährleisten zu können.
Derzeit gilt in Deutschland bei Büchern, E-Books und Audio Books der reduzierte Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent. Die EU-Mitgliedsstaaten dürften bis zu sieben Produkte aus einer vorgegebenen Liste auswählen, auf die diese Sonderregeln angewendet werden können, darunter Nahrungsmittel, Medikamente, Personenverkehr sowie Bücher, Zeitungen und Zeitschriften (analog und digital).