Sämtliche gesetzliche Neuerungen der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) sind in der neuen Auflage eines Fachbuchs enthalten.
Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ist eine Methode der Gewinnermittlung für steuerliche Zwecke für kleinere Unternehmen und Selbstständige, die u.a. bestimmte Umsatzgrößen bzw. Gewinngrößen nicht überschreiten. Gemäß § 4 Abs. 3 EStG können nicht zur Buchführung verpflichtete und auch tatsächlich keine Bücher führende Steuerpflichtige ihren Gewinn aus dem Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben berechnen. Bei der Methode wird auf eine umfangreiche Buchhaltung und die Erstellung einer Bilanz verzichtet – stattdessen wird für die Besteuerung grundsätzlich lediglich die Differenz aus Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben herangezogen. Dabei treten oft über einfache Aufzeichnungen hinausgehende Fragen auf. Oft reicht zudem die EÜR den Banken und Sparkassen bei der Entscheidung über Kreditanfragen nicht aus.
Mit der Hilfe einer Steuerberaterin oder eines Steuerberaters können weitere wichtige Aufzeichnungen im Rahmen der EÜR (z.B. Anlageverzeichnisse, Grundstücksverzeichnisse, Abschreibungsverzeichnis) erstellt werden. Ferner lassen sich mit deren Unterstützung daraus betriebswirtschaftliche Tendenzen erkennen und Ansätze zur Weiterentwicklung des Unternehmens ableiten. Die 3. Auflage des allgemein verständlich geschriebenen Fachbuchs berücksichtigt aktuelle gesetzliche Neuerungen, die den Anwendungsbereich und einzelne Inhalte der Gewinnermittlung betreffen. Hierzu zählen u.a. die Anhebung der Umsatz-/Jahresüberschuss-Grenze in § 241a HGB, die Anhebung der Umsatz-/Gewinngrenze in § 141 AO, die Neufassung der GoBD, die verkürzte Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege, neue Regelungen zu Sonderabschreibungen und die Anpassung der Kleinunternehmer-Regelung.
