Bereits im Jahr 2021 wurde das Buchbinder-Handwerk in das bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes aufgenommen – und jetzt auf Landesebene Nordrhein-Westfalens eingetragen. Erfolgreich für das bundesweite Verzeichnis vorgeschlagene Kulturformen aus NRW werden künftig in das Landesinventar aufgenommen. „Wir verstehen die Auszeichnung als Auftrag, unsere Tradition zu bewahren, unser Wissen weiterzugeben, jungen Menschen eine hochwertige Ausbildung zu ermöglichen und das Handwerk auch für kommende Generationen lebendig zu halten“, erklärte BDBI-Vorstandsvorsitzender Maik Beckmann.

