AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN


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Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Vertragsbestandteil zwischen Media & Service Büro Bernd Lochmüller (Verlag genannt) und einem Werbetreibenden oder sonstigen Inserenten (Auftraggeber genannt) über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen oder Beilagen in einer Druckschrift zum Zwecke der Verbreitung. Anzeigen- oder Beilagenaufträge gelten erst dann als angenommen, wenn sie schriftlich durch den Verlag bestätigt sind. 

§1 Vertragsgegenstand 
1) “Werbeauftrag” im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Schaltung eines Werbemittels oder mehrerer Werbemittel in Informations- und Kommunikationsdiensten, insbesondere dem Internet zum Zwecke der Verbreitung. 
2) Für den Werbeauftrag gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Preisliste des Anbieters, die einen wesentlichen Vertragsbestandteil bildet. Die Gültigkeit etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder sonstiger Inserenten ist, soweit sie mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht übereinstimmen, ausdrücklich ausgeschlossen. 
3) Ein Werbemittel kann aus einem oder mehreren der genannten Elemente bestehen: 
– Werbebanner 
– aus einer sensitiven Fläche, die bei Anklicken die Verbindung mittels einer von Auftraggeber genannten Online-Adresse zu weiteren Daten herstellt, die im Bereich des Auftraggebers liegen (z. B. Link). Werbemittel, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als solche erkennbar sind, werden als Werbung deutlich kenntlich gemacht. 
4) Vertragsgegenstand kann außerdem die Abwicklung des “E-Commerce” sein.  

§2 Vertragsschluss
1) Der schriftliche Auftrag ist rechtsverbindlich. Er gilt als angenommen, wenn er ausgeführt wurde oder der Anbieter den jeweiligen Auftrag nicht innerhalb von 4 Wochen ab Unterzeichnung des Auftrags abgelehnt hat. Abweichende oder zusätzliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. 
2) Soweit Werbeagenturen Aufträge erteilen, kommt der Vertrag im Zweifel mit der Werbeagentur zustande. 
3) Der Anbieter behält sich vor und während der Verbreitung ein Rücktrittsrecht aus wichtigem Grund bzw. ein fristloses Kündigungsrecht vor, falls ein Auftrag wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form zu beanstanden ist oder wenn die Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Wichtige Gründe sind u. a. Verstoß gegen religiöse oder politische Neutralität, marktschreierische Aufmachung oder sittenwidriger Inhalt. Ein Rücktrittsrecht besteht auch bei vorherigem begründeten Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Auftraggebers, insbesondere wenn in das Vermögen des Auftraggebers eine Zwangsvollstreckung betreiben wird und/oder wenn über sein Vermögen ein der Schuldenregulierung dienendes Verfahren eingeleitet ist.   

§3 Abwicklungsfrist
Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung zum nächstmöglichen Termin bestimmt. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Werbemittel eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Vertragsschluss abzuwickeln. Die Anzeige wird solange veröffentlicht, bis die in der Auftragsbestätigung angegebene Zahl von pageimpressions erreicht wurde, falls nicht in der Auftragsbestätigung ausdrücklich ein Veröffentlichungszeitraum genannt wurde oder andere Rahmenbedingungen vereinbart wurden.    

§4 Datenanlieferung 
1) Bei nicht ordnungsgemäßer, insbesondere verspäteter Anlieferung oder nachträglicher Änderung wird keine Gewähr für die vereinbarte Verbreitung des Werbemittels übernommen. 
2) Die Pflicht des Anbieters zur Aufbewahrung des Werbemittels endet drei Monate nach seiner letztmaligen Verbreitung. 
3) Kosten des Anbieters für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende Änderung des Werbemittels hat der Auftraggeber zu tragen.      

§5 Platzierung und Inhalt der Anzeige 
Es dürfen keine Werbebanner mit rechts- oder sittenwidrigen Inhalten angeboten werden, insbesondere keine Werbung veröffentlicht werden, die i.S.d. § 131 StGB zum Rassenhass aufstacheln, Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, sexuell anstößig sind, i.S.d. § 184 StGB pornographisch sind, den Krieg verherrlichen oder verharmlosen, geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen oder auf Angebote mit solchem Inhalt hinzuweisen.      

§6 Branchenschutz
Branchenschutz und Konkurrenzausschluss für den Auftraggeber sind nicht vereinbart. Die Weitergabe bestellter Werbebanner an Dritte ist nur mit Zustimmung des Anbieters zulässig.      

§7 Rechtsgewährleistung des Auftraggebers
Der Auftraggeber gewährleistet und sichert zu, dass er alle zur Schaltung des Werbemittels erforderlichen Rechte besitzt. Der Auftraggeber stellt den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen entstehen können. Ferner wird der Anbieter von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Anbieter nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen. 
1) Der Auftraggeber überträgt dem Anbieter sämtliche für die Nutzung der Werbung in Online-Medien aller Art, einschließlich Internet erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, Bearbeitung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf und zwar zeitlich, örtlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen und berechtigen zur Schaltung mittels aller bekannten technischen Verfahren sowie aller bekannten Formen der Online-Medien. 
2) Der Anbieter ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, bei Beanstandungen/Inanspruchnahme Dritter ohne weitere Sachprüfung die Werbung (einschließlich Internet-Links) ” gegebenenfalls bis zur Klärung der Rechtslage “aus der elektronischen Darstellung zu entfernen. In diesem Fall hat der Auftraggeber Anspruch auf zeitanteilige Rückerstattung.      

§8 Gewährleistung des Anbieters 
1) Der Anbieter gewährleistet im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen eine dem jeweils üblichen technischen Standort entsprechend, bestmögliche Wiedergabe des Werbemittels. Dem Auftraggeber ist jedoch bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen. Ein Fehler in der Darstellung der Werbemittel liegt insbesondere nicht vor, wenn er hervorgerufen wird 
– durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- und hardware (z. B. Browser) oder 
– durch Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber oder – durch Rechnerausfall bei Dritten (z. B. anderen Providern) 
– durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf sogenannten Proxies (Zwischenspeichern) oder 
– durch einen Ausfall des Ad-Servers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert. 
Bei einem Ausfall des Ad-Servers über einen erheblichen Zeitraum im Rahmen einer zeitgebenden Festbuchung entfällt die Zahlungspflicht des Auftraggebers für den Zeitraum des Ausfalls. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. 
2) Bei ganz oder teilweise unleserlicher, unrichtiger oder bei unvollständiger Wiedergabe der Anzeige hat der Auftraggeber Anspruch auf Nachbesserung. Schlägt die Nachbesserung fehl, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Herabsetzung des Preises oder Rückgängigmachung des Auftrags. Die Minderung erfolgt in dem Umfang, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde (maximal in Höhe des Anzeigenpreises). Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. 
3) Soweit es sich um offensichtliche Fehler handelt, sind Mängelrügen dem Verlag innerhalb von 4 Wochen nach Veröffentlichung schriftlich mitzuteilen. Erfolgt keine rechtzeitige Mitteilung, sind Ansprüche ausgeschlossen. Die Verjährungsfrist für alle Ansprüche ” auch Schadensersatzansprüche “beträgt bei offensichtlichen Mängeln drei Monate. 
4) Fällt die Durchführung eines Auftrages aus Gründen aus, die der Anbieter nicht zu vertreten hat (etwa aus programmlichen oder technischen Gründen), insbesondere wegen Rechnerausfall, höherer Gewalt, Streiks, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Störungen aus dem Verantwortungsbereich von Dritten (z. B. anderen Providern), Netzbetreibern oder Leistungsanbietern oder aus vergleichbaren Gründen, so wird die Durchführung des Auftrags nach Möglichkeit nachgeholt. Bei Nachholung in angemessener und zumutbarer Zeit nach Beseitigung der Störung bleibt der Vergütungsanspruch des Anbieters bestehen. Sofern es sich um erhebliche Verschiebung handelt, wird der Auftraggeber hierüber informiert.      

§9 Haftung des Anbieters
1) Schadensersatzansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrund – sind ausgeschlossen, soweit dem Anbieter nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bzw. bei leichter Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Pflichten zur Last fällt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen (sogenannte “Kardinalpflichten”). 
Im letzteren Fall ist die Haftung für vertragsuntypische, unvorhersehbare Schäden auf die Höhe des Auftragwertes beschränkt. Eventuelle Ansprüche auf Ersatz entfernter Mangelfolgeschäden, die auf positiver Vertragsverletzung beruhen, verjähren in sechs Monaten, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen. Eine Haftung für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt hiervon unberührt mit der Maßgabe, dass Ansprüche aus positiver Vertragsverletzung (entfernter Mangelfolgeschäden) in sechs Monaten verjähren, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Im Falle höherer Gewalt sind jegliche Schadensersatzansprüche und Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. 
2) Gegen den Anbieter können wegen der Ausstrahlung einer falschen Anzeige keine Ansprüche geltendgemacht werden, wenn die Anzeige vom Auftraggeber oder deren Beauftragten versehentlich zugesandt wurde oder falsch beschriftet wurde. 
3) Es besteht keine Haftung des Anbieters für die über den Zugang übermittelten Informationen und zwar insbesondere nicht für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität, auch nicht dafür, dass die Informationen für den beabsichtigten Zweck des Kunden tauglich sind. Der Anbieter haftet auch nicht dafür, dass die übermittelten Informationen frei von Rechten Dritter sind oder der Absender im Rahmen der Übermittlung gegen geltende Gesetze oder sonstige Normen verstoßen hat. 
4) Dies gilt auch für alle weiteren Web-Seiten, auf die mittels eines Hyperlinks verwiesen wird. Der Herausgeber ist für den Inhalt der Web-Seiten, die aufgrund einer solchen Verbindung erreicht werden, nicht verantwortlich.      

§10 Preisliste 
Es gilt die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung veröffentlichte Preisliste. Eine Änderung der Tarife bleibt vorbehalten. Dies gilt nicht gegenüber Nicht-Kaufleuten, wenn der Auftrag innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsschluss ausgeführt werden soll, es sei denn, dass er im Rahmen eines Dauerschuldverhältnisses ausgeführt werden soll. 
Für vom Anbieter bestätigte Aufträge sind Preisänderungen allerdings nur wirksam, wenn sie von Anbietern mindestens einen Monat vor Veröffentlichung des Werbemittels angekündigt werden. 
Im Falle einer Preiserhöhung steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht zu. Das Rücktrittsrecht muss innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Mitteilung über die Preiserhöhung ausgeübt werden.      

§11 Zahlungsverzug
1) Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers wird je angefangene Woche ein Aufschlag von 0,16 % der Rechnungssumme (brutto) erhoben (8,32 % pro Jahr). Der Anbieter kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrags bis zur Zahlung zurückstellen und für die restliche Schaltung Vorauszahlung verlangen. 
2) Objektiv begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers berechtigen den Anbieter, auch während der Laufzeit des Vertrages, das Erscheinen weiterer Werbemittel ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.      

§12 Kündigung 
Kündigungen von Werbeaufträgen müssen schriftlich erfolgen.      

§13 Informationspflichten des Anbieters
Soweit nichts anderes vereinbart ist, obliegt es dem Anbieter, die Zahl der Zugriffe auf das Werbemittel von 10 Werktagen nach Ausführung des Auftrags für den Auftraggeber zum Abruf bereit zu halten.      

§14 Datenschutz
Name und Anschrift des Auftraggebers sowie alle für die Auftragsabwicklung erforderlichen Daten werden in automatisierten Dateien gespeichert. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass die hiermit bestellten Eintragungen eventuell in andere elektronische Verzeichnisse aufgenommen, für Informationszwecke genutzt und dabei gegebenenfalls im Rahmen der Integration aufbereitet und verändert werden können.     

§15 Erfüllungsort/Gerichtsstand
Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichem Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Anbieters. Soweit Ansprüche des Anbieters nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Es gilt deutsches Recht. 
Ist der Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt und hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Anbieters vereinbart, wenn der Vertrag schriftlich geschlossen wurde.