Die Geschäftsführung der Perfecta Schneidemaschinenwerk GmbH (Bautzen), die als der weltweit älteste Hersteller von Schneidemaschinen mit derzeit 86 Beschäftigten gilt, hat Ende Dezember 2025 beim zuständigen Amtsgericht in Dresden Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung gestellt, den das Gericht nun genehmigt hat. „Ziel ist es, im Verlauf des Eigenverwaltungsverfahrens weiter eine Investorenlösung zu sondieren und in diesem Zusammenhang unser Geschäftsmodell strategisch weiterzuentwickeln“, erklärt Christian Baumann, Geschäftsführer des im Jahr 1896 gegründeten Unternehmens, das sich seit 1920 auf die Entwicklung und Produktion von Papier-Schneidemaschinen im Export in mehr als 70 Ländern spezialisiert hat.
Als Generalbevollmächtigter unterstützt der Sanierungsexperte Dirk Eichelbaum von dhmp Restrukturierung die Geschäftsführung: „Eine Nachfolgelösung im Gesellschafterkreis hat mehr Zeit benötigt als geplant. In der Folge konnte die strategische Neuausrichtung und eine damit verbundene Investorenlösung nicht abschließend verhandelt werden. Grundsätzlich ist die Projektlage positiv, die Aussichten, als kosteneffizienter Technologieführer Maßstäbe zu setzen, sind gut.“
Das Gericht folgte dem Antrag der Geschäftsführung und bestellte Rechtsanwalt Rüdiger Bauch von Schultze & Braun zum vorläufigen Sachwalter, der die Geschäftsführung im Rahmen der Sanierung beaufsichtigen und konstruktiv begleiten wird. Der Geschäftsbetrieb bei Perfecta wird uneingeschränkt fortgeführt; Löhne und Gehälter der Beschäftigten sind für Dezember 2025, Januar und Februar 2026 über das Insolvenzgeld abgesichert. Weitere Unternehmen der Baumann-Gruppe sind vom vorläufigen Eigenverwaltungsverfahren nicht betroffen, teilt Schultze & Braun mit.

