Das ist kein Aprilscherz: Das bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes enthält jetzt auch das Buchbinden und wertet das Handwerk weiter auf.
Beschlossen von der Kulturministerkonferenz mit der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, wurden im März 2021 insgesamt 18 Kulturformen als „immaterielles Kulturerbe“ in Deutschland aufgenommen und außerdem zwei Modellprogramme der Bau- und Erzählkunst gewürdigt. Zum „immateriellen Kulturerbe“ zählen lebendige Traditionen aus den Bereichen Tanz, Theater, Musik, mündliche Überlieferungen, Naturwissen und Handwerkstechniken. Bereits seit dem Jahr 2003 unterstützt die Unesco den Schutz, die Dokumentation und den Erhalt dieser Kulturformen. Letztendlich zeugen nun 126 Einträge im bundesweiten Verzeichnis von der Vielfalt des kulturellen Lebens in Deutschland.
Inzwischen gehört auch das Buchbinder-Handwerk zu den jüngst 18, in das bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes aufgenommenen lebendigen Traditionen. „Wir sind stolz, dass das Buchbinder-Handwerk diese besondere Würdigung erfährt“, erklärt Maik Beckmann, Vorsitzender des Bundes Deutscher Buchbinder, Aachen. So wird unterstrichen, dass das Buchbinder-Handwerk historisch und gegenwärtig ein wesentlicher Teil unserer Kultur ist. Bucheinbände bewahren und schützen den auf Papier geschriebenen Inhalt; über die Jahrhunderte kommen unterschiedliche Materialien und Werkstoffe zur Anwendung. Letztendlich gilt es für das Buchbinder-Handwerk in besonderer Weise, historische und gleichzeitig traditionelle Bindetechniken nicht nur zu bewahren, sondern auch im Rahmen einer qualifizierten Ausbildung weiterzugeben. „Verbunden mit der Anerkennung sehen wir eine große Chance, unsere Tätigkeiten einer größeren Öffentlichkeit näherzubringen. Sie unterstreicht einmal mehr die gesellschaftliche Bedeutung, Individualität und Einzigartigkeit des Handwerks – im Kontrast zur industriellen Massenproduktion“, unterstreicht Maik Beckmann.
https://www.unesco.de/kultur-und-natur/immaterielles-kulturerbe